Keine positive Liste aus Brasilien

Hallo liebe Welsfreunde,

seit ein paar Wochen geht im Hintergrund eine Information umher, dass folgende Harnischwelsarten nicht mehr aus Brasilien exportiert werden dürfen:

Exportverbot für Harnischwelse

 

 

Der Hintergrund: eine Liste gefährdeter Arten

Hintergrund ist, dass wohl die IBAMA im Dezember 2014 eine neue Liste der gefährdeten Arten erstellt haben soll. Auf dieser wurden o.g. Arten als gefährdet eingestuft.
(Das müsste diese Liste sein: PORTARIA MMA Nº 445, DE 17 DE DEZEMBRO DE 2014, die dort verwendeten Abkürzen entsprechen den Definitionen der IUCN Red List).

Entsprechend der IBAMA 12/2014 gefährdete Harnischwelsarten

Entsprechend der IBAMA 12/2014 gefährdete Harnischwelsarten

Die Liste wurde zunächst ausgesetzt, da erhebliche negative Auswirkungen auf Fischerei (Lebensmittel) und Zierfischhandel befürchtet wurden.
Kurzer Hand hat die IBAMA nun zum 01.07.2016 diese Liste umgesetzt, mit o.g. Konsequenzen für den Export von Harnischwelsen.

Widerspuch

Wenn man über die Welsarten oben schaut, bekommt man schon etwas das Grübeln, wie man zu dem Ergebnis gekommen sein mag.
Naheliegend wäre es ja gewesen, die Fische vom Rio Xingú und schon mal vorsorglich die Fische vom Rio Tapajós schonen zu wollen.
Nur tauchen mit Baryancistrus niveatus und Scobinancistrus pariolispos Fische vom Rio Tocantins/Rio Araguaia auf?
Das kann damit zusammen hängen, dass man teilweise die „Fischprobleme von Belo Monte“ versucht hat auf diese Weise zu egalisieren, dass man ähnliche Arten vom Xingú mit diesen gleich gesetzt hat.
Sagt aber auch, dass hier eine Unterscheidung geboten ist.

Die Verbreitungsgebiete von Ancistomus snethlageae und Scobinancistrus aureatus sind bekanntlich sehr groß, nicht nur Rio Tapajós und Rio Xingú. ( Denken wir zum Beispiel an Ancistomus cf. snethlageae „L 161“, Ancistomus cf. snethlageae „L 358“.

Weiterhin vertritt man in Brasilien auch die Ansicht, dass diese Verfügung der IBAMA illegal ist. (Weil die Erstellung und Inkraftsetzung nicht den rechtlichen Gegebenheiten entspricht.)

In Brasilien versucht man nun einerseits über die Behörden, aber auch andererseits auf rechtlichem Weg eine (Teil-)Aufhebung dieses Exportverbotes. Das braucht aber seine Zeit.

Das „Monster vom Rio Tapajós“ ist ja (hoffentlich dauerhaft) beerdigt.

Davon abgesehen ist natürlich die Positivliste Brasiliens von 2012 weiter gültig.
Was aus der in Arbeit befindlichen Possitivliste wird … sehen wir mal.

Zusammenfassend

Das Exportverbot o.g. Arten wirft viele Fragen auf und scheint auch rechtlich nicht dauerhaft haltbar zu sein.
Die Exporteure halten sich daran und gehen rechtlich dagegen vor.
In den nächsten Monaten werden diese Welsarten kaum legal nach Europa kommen.
Aber insbesondere für die weit verbreiteten Arten bzw. die Arten, die nicht vom Rio Xingú kommen, kann man sicherlich zuversichtlich sein.

Nachtrag:
Siehe auch: CSG Journal 3/2016 (Wels-Presseschau)

Nachtrag 17.09.2017:

Auch wenn ich noch keine näheren Informationen aus Brasilien habe – offensichtlich sind wieder Harnischwelsarten, die auf Grund der Gefährdungssituation nicht mehr exportiert werden durften (siehe oben) auf den brasilianischen Stocklisten zu finden:

Nachtrag 27.07.2018:

Wie Ingo Seidel im Aquaristik Fachmagazin August/September 2018 informierte, konnte in wissenschaftlichen Untersuchungen unter Leitung von Prof. Leandro Sousa gezeigt werden, dass der verantwortungsbewusste Fang von Zierfischen am río Xingu deren Existenz nicht bedroht. Aus diesem Grund bleibt der Export von 

  • Ancistomus snethlagea (L 141/L 215)
  • Leporacanthicus joselimai (L 264)
  • Parancistrus nudiventris (L 31 / LDA 4)
  • Peckoltia compta (L 134)
  • Scobinancistrus aureatus (L 14)
  • Scobinancistrus pariolispos (L 48/L133/L253)

erlaubt! Vorerst.

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