Positivlisten in Brasilien

Die brasilianische Positivliste erlaubt den Export von Zierfischen aus Brasilien.
Der Import in andere Staaten wird darüber nicht reglementiert.
D. h. auch Fische, die illegal aus Brasilien geschafft wurden, dürfen i. A. in andere Staaten importiert werden.

Auf den 2.Internationalen L-Wels-Tagen berichtete Henrique Anatole (IBAMA) davon, dass er bereits vor ca. einem Jahr zur Abstimmung mit dem Ministerium für Fischerei und Aquakultur eine neue Positivliste vorgelegt hat. Diese ist bisher nicht bestätigt worden, jedoch hat eine wichtige Person im Ministerium signalisiert, dass die Liste nun endlich beschlossen werden soll.

Henrique Anatole nannte den Besuchern der L-Wels-Tage die Harnischwelsarten, die er zusätzlich zu denen der 5. Liste vorgeschlagen hat:

Wichtig ist ihm, dass er nun bei allen Arten, die nicht auf der Liste stehen, dieses auch begründen kann. Da spielen dann solche Faktoren mit wie

  • die Anzahl der evaluierten Tiere
  • die Konkuriende Nutzung der Tiere (Nahrungsmittel, Sportfischer, Aquarianer, …)

Weiter stellt Henrique Anatole fest, dass es die letzte Positivliste sein wird, auf der unbeschriebene Arten (also solche, die z. B. nur eine L-Nummer haben) aufgenommen worden sind.

Er begründet es damit, dass es sehr wichtig ist, dass die betreffenden Fische genau bekannt sind.
Daher wurden auch in Manaus, Sao Paulo und einem weiteren Ort jeweils Exemplare der auf der Positivliste stehenden Tiere hinterlegt.
Weiterhin verspricht er sich davon, dass wenn der Handel eine Art für den Export entdeckt,
Geld bereitstellt um die Art zu beschreiben, so dass diese dann genehmigt werden kann.

(Hier habe ich gewisse Zweifel: Welcher Händler gibt mehrere tausend Real (2 BRL ~ 1 EUR) aus, um dann nach vielleicht 6 Jahren für Beschreibung und Erkundung zu erfahren, dass die Art nicht exportiert werden darf?)

Enrique Anatole berichtet weiter, dass der Export der Welse nicht mehr ausschließlich über die Positivliste geregelt ist. Für Arten, die nicht auf der Positivliste stehen, soll es in beschränkte Stückzahlen möglich sein eine Sondergenehmigungen zu erhalten.

(Wie lange wird die Erstellung einer Sondererlaubnis dauern?)
Der Export soll künftig durch ein elektronisches System, das in Entwicklung ist, überwacht werden.
Auf Nachfrage erklärte Enrique Anatole, dass wenn eine Art, die auf der Positivliste steht, umbenannt wird – also zum Beispiel einer anderen Gattung zugeordnet wird – automatisch, unbürokratisch auch auf der dann gültigen Positivliste umbenannt werden soll.

Übersicht zur Historie der Positivliste

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